Betriebshaftpflichtversicherung
Im Geschäftsbetrieb können schnell Schäden entstehen, für die Ihr Unternehmen haftet, an Personen, an Sachen oder an Dritten durch fehlerhafte Arbeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Welche Schäden abgedeckt sind
- Personenschäden: Verletzung oder Tod von Personen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb
- Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums
- Daraus resultierende Vermögensschäden: finanzielle Folgeschäden aus einem Personen oder Sachschaden
- Tätigkeitsschäden: Schäden, die während der Ausführung einer Tätigkeit an der bearbeiteten Sache selbst entstehen
- Mietsachschäden: Schäden an gemieteten oder gepachteten Räumen und Gegenständen
Produkthaftung und Umwelthaftung
Wer Produkte herstellt oder vertreibt, haftet auch nach der Auslieferung für Schäden, die durch einen Produktfehler entstehen. Über die Produkthaftpflicht lässt sich dieses Risiko absichern. Für Schäden an der Umwelt, etwa durch austretende Betriebsstoffe, ist häufig eine gesonderte Umwelthaftpflicht sinnvoll, da diese Risiken in einer Standard Betriebshaftpflicht oft nicht oder nur eingeschränkt enthalten sind.
Deckungssummen und Selbstbeteiligung
Die Höhe der Deckungssumme sollte sich am tatsächlichen Risiko Ihres Unternehmens orientieren, nicht an einer pauschalen Mindestsumme. Über die Selbstbeteiligung lässt sich der Beitrag senken, im Gegenzug tragen Sie im Schadenfall einen vereinbarten Anteil selbst. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Branche, Umsatz und Risikoprofil Ihres Unternehmens ab.
Abgrenzung zur Berufshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht deckt allgemeine Risiken des Geschäftsbetriebs ab. Für bestimmte Berufsgruppen, etwa beratende oder planende Tätigkeiten, ist zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich, die speziell reine Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeit absichert.
Häufige Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Brauche ich zusätzlich eine Berufshaftpflicht?
Das hängt von Ihrer Branche ab. Bei beratenden oder planenden Tätigkeiten ist eine zusätzliche Berufshaftpflicht meist sinnvoll oder sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Sind Mitarbeiter automatisch mitversichert?
In der Regel ja, Schäden, die Ihre Mitarbeiter im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit verursachen, sind bei den meisten Tarifen mitversichert. Details regelt der jeweilige Vertrag.
Was ist, wenn ein Anspruch gegen mich unberechtigt ist?
Die Betriebshaftpflicht prüft berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen aktiv ab, einschließlich der Übernahme der Rechtsverfolgungskosten.
Fachlich geprüft von Sven Feder. Versicherungsmakler seit 1999.