Betriebliche Altersvorsorgevmxberlinadmin2026-09-12T20:56:16+02:00
Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente Ihrer Mitarbeiter und ist zugleich ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge. Wir beraten Unternehmen und deren Mitarbeiter gleichermaßen bei der passenden Ausgestaltung.
Was betriebliche Altersvorsorge bedeutet
Ein Teil des Bruttogehalts wird in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt, statt direkt ausgezahlt zu werden. Dadurch sparen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag. Zum Rentenbeginn wird das angesparte Kapital als Rente oder, je nach Vertrag, als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt.
Die gängigsten Durchführungswege
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- Direktversicherung: die am häufigsten gewählte Form, einfach in der Verwaltung
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- Pensionskasse: speziell für kleine und mittelständische Unternehmen geeignet
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- Pensionsfonds: mit höheren Renditechancen über den Kapitalmarkt, dafür auch höherem Risiko
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- Pensionszusage: vor allem für Führungskräfte und Gutverdienende, mit individuell vereinbarter Leistungshöhe
Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, einen Teil der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss an die betriebliche Altersvorsorge des Mitarbeiters weiterzugeben, sofern eine Entgeltumwandlung vorliegt. Die konkrete Höhe hängt von den tatsächlich eingesparten Beiträgen ab, in Tarifverträgen können abweichende Regelungen gelten.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Unternehmen ist die betriebliche Altersvorsorge ein attraktives, steuerlich begünstigtes Instrument, um Mitarbeiter zu binden und zu gewinnen. Für Arbeitnehmer ist sie eine bequeme Möglichkeit, ohne großen eigenen Verwaltungsaufwand zusätzlich für das Alter vorzusorgen und dabei Steuern und Sozialabgaben zu sparen.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Muss mein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers eine Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge zu ermöglichen.
Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge bei einem Jobwechsel?
In der Regel können Sie den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat fortführen. Die genauen Möglichkeiten hängen vom gewählten Durchführungsweg ab.
Erhalte ich am Ende eine Rente oder eine Einmalzahlung?
Das hängt vom gewählten Durchführungsweg und Vertrag ab. Viele Tarife erlauben die Wahl zwischen einer laufenden Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn.