Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte machen bei den meisten Unternehmen einen erheblichen Vermögenswert aus. Die Inhaltsversicherung schützt genau diese Werte — unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter der Betriebsräume sind.

Was die Inhaltsversicherung umfasst

Versichert ist grundsätzlich das gesamte Betriebsinventar in den im Vertrag genannten Räumen:
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • Waren und Vorräte
    • Maschinen und technische Anlagen (sofern nicht separat über eine Maschinen- oder Elektronikversicherung abgedeckt)
    • Betriebseinrichtung wie Regale, Möbel und Arbeitsmittel

Welche Gefahren typischerweise versichert sind

    • Feuer, Blitzschlag und Explosion
    • Leitungswasserschäden
    • Sturm und Hagel
    • Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch
    • Elementarschäden, sofern eingeschlossen
    • Glasbruch, häufig als Zusatzbaustein

Versicherungssumme und Unterversicherung

Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert Ihres Inventars entsprechen. Ist sie zu niedrig angesetzt, drohen im Schadenfall Leistungskürzungen durch Unterversicherung, auch wenn der Schaden selbst nur einen Teil des Inventars betrifft. Wir prüfen die Versicherungssumme regelmäßig mit Ihnen, damit sie zum tatsächlichen Inventarwert passt.

Abgrenzung zu verwandten Versicherungen

Die Inhaltsversicherung deckt den Sachschaden am Inventar selbst. Was während der Wiederherstellung an Ertrag fehlt, deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung. Schäden an Elektronikgeräten durch Bedienfehler oder Überspannung sind oft nicht vollständig über die Inhaltsversicherung abgedeckt, hier ergänzt die Elektronikversicherung den Schutz.

Häufige Fragen zur Inhaltsversicherung

Ist die Inhaltsversicherung für Mieter oder nur für Eigentümer?

Die Inhaltsversicherung schützt das Betriebsinventar unabhängig davon, ob Sie die Räume mieten oder besitzen. Für das Gebäude selbst ist bei Eigentümern zusätzlich eine Gebäudeversicherung relevant.

Was passiert bei Unterversicherung?

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Inventars, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig, auch bei einem Teilschaden. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme beugt dem vor.

Sind Elektronikgeräte automatisch mitversichert?

Teilweise, aber typische Elektronik-Schadensursachen wie Bedienfehler oder Überspannung sind über die Inhaltsversicherung oft nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt. Für umfassenden Schutz empfiehlt sich eine ergänzende Elektronikversicherung.