Privathaftpflichtversicherung

Im Alltag kann schnell etwas passieren: ein umgestoßenes Getränk auf dem Laptop eines Freundes, ein Fahrradsturz mit Sachschaden, ein Missgeschick beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, egal ob es um Sach-, Personen- oder Vermögensschäden geht.

Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte

Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zufügen. Bei Personenschäden können die tatsächlichen Folgekosten, etwa bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden, sehr schnell in diese Größenordnung reichen.

Forderungsausfalldeckung als sinnvolle Ergänzung

Wird Ihnen selbst ein Schaden durch eine andere Person zugefügt, die keine eigene Haftpflichtversicherung hat und den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen kann, springt normalerweise niemand ein. Eine Forderungsausfalldeckung schließt genau diese Lücke und übernimmt in solchen Fällen Ihren berechtigten Anspruch.

Wer mitversichert ist

Bei einem Familientarif sind in der Regel der Ehepartner oder Lebenspartner sowie minderjährige und teilweise auch volljährige Kinder in Erstausbildung mitversichert. Auch Haushaltshilfen und Babysitter sind bei den meisten Tarifen während ihrer Tätigkeit für Sie mitversichert.

Was im Todesfall des Versicherungsnehmers passiert

Der Versicherungsschutz bleibt für die Angehörigen in der Regel bis zur nächsten Beitragsfälligkeit bestehen. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, sodass der Schutz ohne Unterbrechung weiterläuft.

Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Ist die Privathaftpflichtversicherung Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, gilt aber unter Versicherungsmaklern und Verbraucherschützern als eine der wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt.

Sind meine Kinder automatisch mitversichert?

Bei einem Familientarif in der Regel ja, minderjährige Kinder sind meist automatisch mitversichert, volljährige Kinder oft bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.

Was bringt eine Forderungsausfalldeckung?

Sie springt ein, wenn Ihnen selbst ein Schaden zugefügt wird, der Verursacher aber keine eigene Haftpflichtversicherung hat und nicht zahlungsfähig ist.