Rürup-Rente

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge — mit steuerlichen Vorteilen vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung oder betrieblichen Altersvorsorge haben. Wir prüfen, ob sich die Rürup-Rente für Ihre Situation eignet, und vergleichen passende Tarife verschiedener Versicherer.

Für wen sich die Rürup-Rente besonders eignet

Besonders interessant ist die Rürup-Rente für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte, die ihre Steuerlast senken und gleichzeitig fürs Alter vorsorgen möchten. Anders als bei der gesetzlichen Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge steht sie grundsätzlich jedem offen — unabhängig vom Beschäftigungsstatus.

Steuerliche Absetzbarkeit

Beiträge zur Rürup-Rente lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, der sich am Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung orientiert und regelmäßig angepasst wird. Gerade für Selbstständige mit hoher Steuerlast kann das einen spürbaren Effekt haben — wie hoch, hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab.

Auszahlung im Alter

Die Rürup-Rente wird ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt — eine Kapitalauszahlung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Auszahlung beginnt frühestens ab dem 62. Lebensjahr. Das unterscheidet sie deutlich von der privaten Rentenversicherung, bei der eine Kapitalauszahlung meist möglich ist.

Pfändungs- und Hartz-IV-Schutz

Das angesparte Kapital in der Rürup-Rente ist während der Ansparphase grundsätzlich vor Pfändung geschützt und wird bei der Prüfung von Grundsicherungsleistungen in der Regel nicht als verwertbares Vermögen angerechnet. Das macht sie insbesondere für Selbstständige mit unternehmerischem Risiko interessant.

Vererbbarkeit

Ohne zusätzliche Vereinbarung ist die Rürup-Rente nicht vererbbar. Über optionale Zusatzbausteine, etwa eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder, lässt sich ein gewisser Schutz ergänzen. Das erhöht in der Regel den Beitrag und sollte individuell abgewogen werden.

Häufige Fragen zur Rürup-Rente

Kann ich mir die Rürup-Rente auszahlen lassen, statt sie als Rente zu beziehen?

Nein. Eine Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente gesetzlich ausgeschlossen, die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente.

Ist die Rürup-Rente auch für Angestellte sinnvoll?

Sie kann auch für gut verdienende Angestellte interessant sein, insbesondere zur zusätzlichen Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente. Ob sie sich lohnt, hängt von der individuellen Steuer- und Vorsorgesituation ab.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich sterbe?

Ohne vereinbarten Hinterbliebenenschutz verfällt das Kapital grundsätzlich. Mit entsprechendem Zusatzbaustein kann eine Rente an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder weiterlaufen.